Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauleistungen zwischen der Hydragon Sanitär- und Heizungsdienst GmbH und dem Auftraggeber.
Der Gegenstand des Vertrages ist in dem individuellen Angebot an den Auftraggeber definiert.
2.1. dieser Vertrag
2.2. das individuelle Angebot von der Hydragon Sanitär- und Heizungsdienst GmbH an den Auftraggeber
2.3. die anerkannten Regeln der Technik (ATV/VOB/C)
Die Vergütung ist in dem individuellen Angebot an den Auftraggeber geregelt.
Bei Auftragsvergabe fällt die im Angebot vereinbarte Anzahlungsvergütung an.
5.1 Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen können jederzeit schriftlich und/oder mündlich vereinbart werden.
5.2 Wünscht der Auftraggeber zusätzliche, über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Leistungen oder eine Änderung der Leistungen des Vertrages, so hat die Hydragon Sanitär- und Heizungsdienst GmbH ihm vor der Ausführung dieser Leistungen ein schriftliches Angebot mit einer Beschreibung der angebotenen Leistung und Bezifferung des hierfür geltend gemachten Preises vorzulegen. Vor Rückgabe des vom Auftraggeber unterschriebenen Angebots ist die Hydragon Sanitär- und Heizungsdienst GmbH nicht zur Ausführung verpflichtet.
Der Auftraggeber ist kein Bauleistender i.S.v. § 13 b UStG.
Der Hydragon Sanitär- und Heizungsdienst GmbH werden Wasser- und Stromanschluss unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
7.1 Die Kosten des Verbrauchs trägt der Auftraggeber, sofern sie in einem, im Verhältnis zur Bauleistung, vertretbaren Rahmen sind.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber das fertiggestellte und im wesentlichen mängelfreie Werk nutzt (konkludente Abnahme).
Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen des §634a BGB.
Kommt die Hydragon Sanitär- und Heizungsdienst GmbH einer Aufforderung des Auftraggebers zur Mängelbeseitigung nach und gewährt der AG den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin schuldhaft nicht oder stellt sich heraus, dass ein Mangel objektiv nicht vorliegt, hat der Auftraggeber die Aufwendungen der Hydragon Sanitär- und Heizungsdienst GmbH zu ersetzen. Mangels Vereinbarung der Sätze gelten ortsübliche Sätze.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Arbeitsflächen frei zugänglich sind und Baufreiheit gegeben ist. Evtl. notwendige Räumarbeiten sind in unserer Kostenkalkulation (soweit nicht ausgewiesen) nicht enthalten.
Das Angebot bezieht sich auf ein angegebenes Objekt. Preise sind nicht auf andere Objekte übertragbar.
Verdeckte Leitungen oder Installationen sind für unsere Arbeit vorher kenntlich zu machen oder es ist uns ein Leitungsplan vorzulegen. Sollte kein Leitungsplan vorliegen oder die Leitungen anderweitig kenntlich gemacht werden, versuchen wir mit größtmöglicher Sorgfalt die Leitungen nicht zu beschädigen. Eine Haftung für geschädigte Leitungen (Elektro, Kaltwasser, Warmwasser, Zirkulation, Heizung, Fußbodenheizung, etc.) während der Arbeiten übernehmen wir nicht.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Hydragon Sanitär- und Heizungsdienst GmbH und dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Stand: Januar 2025